6. CROSSOVER 2008 in der Jugendwohlfahrt
BEGEGNUNG im NETZ


Zwischen 2005 und 2007 begleitete und initiierte JuRE nach vielen inhaltlichen Vorarbeiten (ab 2002) einen Prozess, um von der Rechtsprechung eine Antwort auf die zentrale Rechtsfrage

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendwohlfahrt?
zu erhalten.

Am 27. Juni 2007 wies das OLG Wien als 2. Instanz unsere Berufung ab ohne sich inhaltlich mit der Frage auseinandergesetzt zu haben. Es ging formal von einem konkludenten bzw. stillschweigenden Vertragsabschluss zwischen SOS Kinderdorf und dem Land Niederösterreich (als zuständigen öffentlichen Jugendwohlfahrtsträger) aus. Weiters schloss das OLG auch den Instanzenzug an den Obersten Gerichtshof aus.

Dennoch will JuRE gerne, dass vom vorliegenden Ergebnis bestmöglich profitiert werden kann und lädt Sie herzlich ein, den gesamten Musterprozess nach zu verfolgen. In jedem einzelnen Dokument befinden sich wichtige Argumentationsbestandteile beider Prozessparteien. Es ist uns wichtig, dass über den Musterprozess noch ausgiebig diskutiert wird. Es soll weitere geben und dazu braucht es Mut und Auseinandersetzung. Nach einer kurzen Registrierung können Sie uns Ihre Meinung zum Verlauf/Ausgang des Prozesses im angeschlossenen Forum mitteilen!


Dokumente:

Klage
Stellungnahme zum "Entwicklungsbegriff"von MMag. Pfisterer
Gutachten von Dr. Janko
Klagebeantwortung
Schriftsatz der klagenden Partei
Schriftsatz der beklagten Partei
Verhandlungsprotokoll
Urteil erster Instanz
Berufung
Berufungsbeantwortung
Urteil zweiter Instanz
Stellungnahmen der Geschäftsführer - Dr. Apfelthaler / Dr. Posch / Mag. Freilinger
Stellungnahmen des JuRE-Teams


Forum:
Teilen Sie hier uns und allen Interessierten Ihre Meinung, Kritik, Verbesserungsvorschläge oder sonstige Anmerkungen mit!
Danke!