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Seit dem Start des Projektes JU-Quest wurden sieben Befragungen durchgeführt.
Die erste Befragung versuchte mit fünf offenen Fragen einen ersten Überblick zu erlangen, die beiden nächsten Befragungen zielten stärker quantitativ orientiert auf einzelne Themen, die bei der ersten Befragung als dominant erschienen.
Nimmt man die ersten drei JU-Quest-Befragungen, so lassen sich einige allgemeinere Trendaussagen herausdestillieren.
- Die schon manifesten oder sich abzeichnenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialpolitischen und rechtlichen Veränderungen bringen eine Reihe von neuen Herausforderungen für die Jugendwohlfahrt.
- Das Geld wird knapper.
- Um die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können, braucht es neue Strukturen.
- Notwendig wird ein vielfältiges, flexibles Angebot.
- Professionalisierung und Qualitätssicherung sind auch in der näheren Zukunft relevante Themen.
Bei der Befragung 2005 wurden Fragen rund um die Finanzierung der Jugendwohlfahrt in den Mittelpunkt gestellt. Ziel war, hier weiter in die Tiefe zu gehen und differenzierter zu erheben, wie sich die aktuelle finanzielle Situation darstellt, wo konkret Probleme manifest werden, wo die Befragten persönlich den knapper werdenden Rahmen spüren und welche Auswirkungen die Finanzen auf die Gestaltung der Jugendwohlfahrt haben. Insgesamt wurden 102 ExpertInnen zur Teilnahme an der Befragung eingeladen von denen 51 den Fragebogen beantwortet haben.
Eines der zentralen Ergebnisse der vierten JU-Quest-ExpertInnenbefragung ist der Eindruck, dass der finanzielle Rahmen für die österreichische Jugendwohlfahrt trotz nominell steigender Budgets enger wird. Einschränkungen sind in fast allen Bereichen spürbar, auch wenn es regionale Unterschiede gibt und verschiedene Träger oder Angebote unterschiedlich betroffen sind.
Insgesamt konnte der Eindruck gewonnen werden, dass sich in den letzten zehn Jahren in der Jugendwohlfahrt in Österreich sehr viel verändert hat. Ausbau, Ausdifferenzierung, Qualitätssicherung, Professionalisierung mögen als Schlagworte dienen. Diese Entwicklung scheint derzeit unter dem Druck „leerer Kassen“ ins Stocken zu geraten.
Die JU-Quest-Befragung 2006 untersuchte vor diesem Hintergrund verschiedene Aspekte, die unter dem Titel „strukturelle Fragen“ gefasst werden könnten: Veränderungen in den Organisationsstrukturen, bei Aufgaben und Angeboten, bei der Zusammensetzung der KlientInnen und in Bezug auf die in der Jugendwohlfahrt tätigen Fachkräfte. Darüber hinaus wurde die föderalistische Struktur der Jugendwohlfahrt in Österreich zur Diskussion gestellt und danach gefragt, wie die jeweiligen Verwaltungsstrukturen zu den Anforderungen der praktischen Arbeit passen.
Die Ergebnisse bestätigen noch einmal den Eindruck eines vielfältigen Wandels. Der Blick auf die Veränderungen der letzten Jahre deutet auf einige problematische Entwicklungen hin bzw. verweist auf Veränderungen, die noch nicht den entsprechenden Stellenwert im Diskurs über die Jugendwohlfahrt bekommen haben.
- Diskrepanz zwischen den Zielen von Organisationsveränderungen und der Umsetzung:
In Bezug auf Organisationsveränderungen – von denen mittlerweile in unterschiedlichem Ausmaß fast alle TeilnehmerInnen betroffen sind – ist vor allem die Diskrepanz zwischen den Zielen und der Umsetzung aufgefallen. Angestrebt werden in der Regel mehr Transparenz und klarere, effizientere Strukturen, die zu den aktuellen Herausforderungen passen. Die Ziele werden auch durchwegs als positiv gesehen. Im Gegensatz dazu wird die Umsetzung solcher Veränderungen der Organisationsstrukturen sehr häufig als demotivierend, verunsichernd, ängstigend und entwertend erlebt. Mehrere Hinweise deuten darauf hin, dass sich hier eine „Beteiligungs-Kultur“, wie sie noch in den 90er Jahren gepflogen wurde, zugunsten zunehmender top-down-Entscheidungsprozesse, die auch nicht entsprechend kommuniziert werden, verändert.
- Neue Brisanz der Frage des Verhältnisses von öffentlichen und freien Trägern:
Bei einem zweiten Thema zeigt sich ein starker Kontrast zwischen unterschiedlichen Positionen bzw. Perspektiven. Während von Seiten öffentlicher Träger viele Veränderungen unter der Prämisse einer stärkeren Einbindung der freien Träger und eines partnerschaftlicheren Verhältnisses gesehen werden, wird aus der Perspektive der freien Träger eher ein verstärkter Druck und mehr Kontrolle wahrgenommen.
Vermutlich vor allem durch den finanziellen Druck bedingt stehen bei den öffentlichen Träger die Notwendigkeit einer Steuerung und die Frage der Steuerungsmöglichkeiten im Vordergrund. Für die freien Träger wiederum stehen ihre Gestaltungsmöglichkeiten zur Debatte und es stellt sich die Frage, ob sie „bloße Dienstleister“ für die öffentliche Jugendwohlfahrt sein wollen, müssen oder können. Die Frage des Verhältnisses von öffentlichen und freien Trägern scheint – auch hier wieder vor allem unter dem Eindruck eines enger werdenden finanziellen Spielraumes – eine neue Brisanz zu gewinnen.
- Eine Reihe von neuen Herausforderungen:
In Bezug auf die Zusammensetzung der KlientInnen weisen viele Antworten darauf hin, dass die Gruppe der KlientInnen mit einem Migrationshintergrund deutlich zunimmt und die damit verbundenen Herausforderungen und Probleme zur Zeit noch kaum realisiert werden.
Sehr häufig wird darüber hinaus auf eine Zunahme von Gewalt und Aggression verwiesen sowie eine deutliche Steigerung der Anzahl von KlientInnen mit einer psychiatrischen Diagnose festgestellt.
Ebenso tauchen Probleme im Zusammenhang mit der Schule auf, wo sich die Frage nach dem Umgang mit Schulverweigerung ebenso stellt, wie die Frage der Unterstützung bei Schulverweisen oder generell die Frage gegenseitiger Ansprüche und Abgrenzungen und der Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendwohlfahrt und Schule.
- Zunehmende Professionalisierung und zunehmende Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen in der Jugendwohlfahrt:
Und letztendlich wird im Blick auf die Fachkräfte in der Jugendwohlfahrt zwar ein deutlich gestiegenes Ausbildungsniveau und eine zunehmende Professionalisierung festgestellt, aber gleichzeitig entsteht der Eindruck einer zunehmenden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse.
Insgesamt bleibt der Eindruck, dass sehr viel Engagement und Bemühen vorhanden ist, zum Wohl der Kinder und Jugendlichen adäquate Angebote zu schaffen und ihnen eine professionelle, qualitativ hochwertige Unterstützung und Betreuung zukommen zu lassen. Andererseits wird deutlich, dass auf allen Ebenen ein zunehmender Druck wahrzunehmen ist und die Gestaltungsmöglichkeiten zunehmend eingeschränkt sind. Ein Grund ist unbestreitbar, dass den vielfältigen Herausforderungen tendenziell schwindende Ressourcen gegenüberstehen. Allerdings ist es wahrscheinlich zu kurz gegriffen, lediglich den finanziellen Druck dafür verantwortlich zu machen. Die Dominanz spezifischer weltanschaulicher und politischer Grundkonzepte, konkreter der sog. „neoliberalen“ Gesellschaftsmodelle und einer zunehmenden Ökonomisierung aller Lebensbereiche, wäre jedenfalls genauer zu untersuchen.
Die sechste JU-Quest-Befragung, die im Sommer 2007 durchgeführt wurde, hatte als Bezugspunkt einen Teil der "Standards zur Betreuung fremd untergebrachter Kinder und Jugendlicher", die im Rahmen des europäischen Projektes "Quality4Children" erarbeitete wurden. Die Fragen bezogen sich auf die Einschätzung der TeilnehmerInnen zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern im Entscheidungs- und Aufnahmeprozess, stellten sechs Standards zum Entscheidungs- und Aufnahmeprozess zur Diskussion und fokussierten letztendlich auf die Frage der Umsetzung bzw. Umsetzbarkeit in Österreich.
Betrachtet man die Antworten der befragten ExpertInnen, so lässt sich als grundsätzlicher Eindruck formulieren, dass die Vorstellungen und Haltungen, die in den Q4C-Standards zum Ausdruck kommen, weitgehend geteilt, auf jeden Fall nicht in Frage gestellt werden. Für eine solche Einschätzung sprechen die über weite Strecken relativ homogenen Antworten, wie z. B.:
- Es wird grundsätzlich sehr einhellig festgestellt, dass es wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche und deren Familien eine konstante, verlässliche Vertrauensperson haben, die sie in diesem schwierigen Prozess unterstützt.
- Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Herkunftseltern wird als bedeutsam und wichtig angesehen – zum Teil noch zu wenig realisiert oder realisierbar.
- Geschwister sollten wenn möglich gemeinsam untergebracht werden und wenn dies nicht möglich ist, sollte zumindest ein Kontakt ermöglicht werden. Auch hier zeigt sich in den grundsätzlichen Haltungen weitestgehende Übereinstimmung – Trennung von Geschwistern und noch mehr Kontaktabbrüche werden als aus schwer wiegenden Gründen notwendige Ausnahmesituationen gesehen.
Neben diesem Eindruck grundsätzlicher Übereinstimmung zeigen sich aber auch Differenzen. Hier könnten zum einen möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen zum Tragen kommen, welche Maßnahmen für sinnvoll oder notwendig bzw. welche Interventionen für passend gehalten werden. Im Vergleich von JugendamtsleiterInnen und JU-Quest-Gruppe oder von MitarbeiterInnen öffentlicher bzw. freier Träger und ExpertInnen aus dem Nahbereich der Jugendwohlfahrt werden zum anderen auch Unterschiede sichtbar, die auf möglicherweise unterschiedliche Erfahrungshintergründe, Perspektiven und Interessen verweisen.
- Die deutlichsten Unterschiede manifestierten sich bei der Frage, wer denn die im Q4C-Standard 1 geforderte, von Anfang an miteinbezogene „verantwortliche Person“ sein sollte bzw. könnte. Hier scheinen sich eher divergente Auffassungen über Rolle, Funktion und Möglichkeiten der fallführenden DiplomsozialarbeiterInnen in den Jugendämtern abzuzeichnen.
- In ähnlicher Weise deuten die Unterschiede bei der Frage, wie denn ein Wissen um das Herkunftssystem sichergestellt werden könnte, auf verschiedene Bilder oder Erfahrungshorizonte hin. Möglicherweise wissen MitarbeiterInnen in Einrichtungen zu wenig, welche Informationen am Jugendamt vorliegen bzw. was die SozialarbeiterInnen wissen oder wissen sollten und was man von ihnen auch erfahren könnte.
- Zu guter Letzt deuten auch die unterschiedlichen Einschätzungen in Bezug auf die Beteiligung von Kinder, Jugendlichen und Herkunftseltern auf möglicherweise unterschiedliche Konzepte, Vorstellungen oder Erfahrungen hin. Aufgrund der Antworten schiene es jedenfalls interessant, sich darüber zu unterhalten, was jeweils als Beteiligung verstanden und welches Maß an Beteiligung als ausreichend angesehen wird.
Die Diskussion über die Q4C-Standards wird von vielen TeilnehmerInnen der Befragung begrüßt. Ein größerer Teil der TeilnehmerInnen verbindet mit den Q4C-Standards die Hoffnung auf eine fachliche Weiterentwicklung der Jugendwohlfahrt, auf Qualitätsverbesserungen, eine stärkere Bedürfnisorientierung oder eine Effektivierung der Fremdunterbringung. Ein Teil der TeilnehmerInnen hält die formulierten Q4C-Standards wiederum für in weiten Teilen gegebenen Standard, ortet aber Probleme bei der Umsetzung. Hier werden nicht die Q4C-Standards in Frage gestellt, sondern die Realisierbarkeit bzw. die konkrete Umsetzung bestehender Standards. Das am häufigsten formulierte Problem in diesem Kontext ist die Frage der Ressourcen.
In nicht wenigen Antworten wird in Bezug auf unterschiedliche Themen auch ein Diskussionsbedarf angesprochen. Die Q4C-Standards werden in diesem Sinne auch von einigen Befragten als Möglichkeit gesehen, ins Gespräch zu kommen und den fachlichen Diskurs weiterzutreiben.
Die Befragung 2008 bezog sich auf Themenbereiche, die in der aktuellen Diskussion über ein neues Jugendwohlfahrtsgesetz eine zentrale Rolle spielen. Im Kern sind dies die Themenbereiche Kinderschutz, Prävention, Verwaltungspraxis, Gestaltung von Übergängen, Professionalisierung sowie die Frage der Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Ländern.
Ziel der Befragung war es, auf Basis der Antworten zum einen ein Stimmungsbild zu zeichnen, was als gut funktionierend angesehen und wo von den befragten ExpertInnen ein Veränderungsbedarf gesehen wird. Es sollten zum anderen Denkmodelle, Konzepte und Vorschläge zumindest ansatzweise identifiziert werden, die im Zusammenhang mit einer Novellierung oder Neugestaltung des Jugendwohlfahrtsgesetzes von Bedeutung sein könnten.
Die Fragestellungen umfassten ein breites Feld an Themen und die Antworten der TeilnehmerInnen beinhalten dementsprechend auch eine Fülle an Informationen. Bei der Auswertung der geschlossenen Fragen ließen sich Tendenzen in Bezug auf die Einschätzungen der TeilnehmerInnen zu den einzelnen Themen finden. Bei näherer Betrachtung der Antworten zu den offenen Fragen fandet sich aber in der Regel eine breite Palette an Zugänge zu den Fragen bzw. an Begründungen für einzelne Einschätzungen. Als generelles Thema zog sich das Problem zu geringer Ressourcen durch die Antworten auf alle Fragestellungen, wobei auch hier unterschiedliche Zugänge deutlich wurden. Während in der Regel mehr Ressourcen gefordert wurden, finden sich auch Antworten, in denen primär auf Möglichkeiten fokussiert wurde, mit den beschränkten Ressourcen auszukommen.
In Bezug auf die einzelnen Fragenkomplexe lässt sich zusammenfassend festhalten:
- Derzeitige Organisation der Jugendwohlfahrt.
Auf die Frage, ob durch die derzeitige Organisation der Jugendwohlfahrt die Gewährleistung des Kindeswohls ausreichend möglich sei, antworten die meisten TeilnehmerInnen „eher ja“ oder „eher nein“. Diese sehr vorsichtigen Einschätzungen könnte man auch als Ausdruck einer gewissen Unsicherheit interpretieren bzw. als Grundeinschätzung, dass schon manches verbesserungswürdig oder -fähig ist. Zentrale Themen in diesem Zusammenhang sind primär die Frage der Ressourcenausstattung, dann aber auch das Thema allgemeiner Standards sowie die Frage von Kooperationsbeziehungen und Vernetzung.
- Jugendwohlfahrtsgesetz.
Das Jugendwohlfahrtsgesetz wird in Bezug auf den eigenen Arbeitskontext mehrheitlich für sehr relevant eingeschätzt und auch der Informationsstand in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen erscheint sehr hoch. Vieles wird im Hinblick auf eine Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes als beibehaltenswert genannt, einiges aber auch als veränderungsbedürftig. Bei den Veränderungsvorschlägen häufig genannt wird der Bezug zu den Kinderrechten und das Thema Rechtsanspruch auf Leistungen, aber auch die Forderung nach Präzisierungen und Klärungen, die Frage der Abgrenzung zu anderen Bereichen bzw. der Kooperation mit anderen Bereichen wie Schule, Gesundheitswesen, Justiz etc. Öfters angesprochen wird in diesem Zusammenhang auch eine Vereinheitlichung von Regelungen.
- Prävention.
In Bezug auf das Thema „Prävention“ findet sich eine sehr starke Befürwortung einer Verstärkung präventiver Ansätze. Die eingebrachten Anregungen machen aber ein extrem weites Feld von unterschiedlichen Vorstellungen auf, was denn als Prävention anzusehen und umzusetzen wäre. Im Bereich der Prävention scheinen große Erwartungen und Hoffnungen aufgehoben zu sein, andererseits legt die Vielfalt der Zugänge nahe, dass hier ein nicht geringer Diskussions- und Klärungsbedarf vorhanden ist.
- Rechtsanspruch auf Jugendwohlfahrtsleistungen.
Die Frage der Ableitbarkeit eines Rechtsanspruches auf Jugendwohlfahrtsleistungen wird zwar tendenziell bejaht, die Argumentationsmuster und Interpretationen verweisen aber auf sehr unterschiedliche Zugänge.
- Altersgrenze.
Im Bereich des Themas „Altersgrenze“ wird die Möglichkeit einer Verlängerung von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen über die Volljährigkeit hinaus mehrheitlich befürwortet, insgesamt zeigt sich in den Antworten aber eine gewisse Ambivalenz. Während auf der einen Seite in unterschiedlichen thematischen Kontexten die Altersgrenze als veränderungsbedürftig artikuliert und eine breite Palette an Gründen für eine Maßnahmenverlängerung angeführt wird, findet sich doch eine sehr hohe Zustimmung zu der derzeit bestehenden Grenze des vollendeten 21. Lebensjahres für eine Verlängerung. Unter Umständen könnte dies als Hinweis darauf interpretiert werden, dass weniger die gesetzlichen Regelungen als problematisch empfunden werden als vielmehr die Erfahrungen des praktischen Umgangs.
- Verwaltungsabläufe.
In Bezug auf die Verwaltungsstrukturen und Abläufe wird tendenziell ein hoher Veränderungsbedarf festgestellt, wobei hier am häufigsten die mangelnden Ressourcen sowie Schnittstellenprobleme angesprochen werden.
- Qualifikation, Weiterbildung, Psychohygiene.
In Bezug auf die gesetzlichen Regelungen zu Qualifikationsanforderungen finden sich tendenziell eher positive Einschätzungen, die Regelungen zur fachlichen Weiterbildung und zur Psychohygiene werden eher negativ eingeschätzt. Dass an anderer Stelle eine sehr hohe Zustimmung zum Vorschlag, die Definition von Ausbildungskriterien als Bundeskompetenz zu verankern, geäußert wird, könnte aber dafür sprechen würde, dass zumindest die Unterschiede in den Regelungen als nicht zufriedenstellen angesehen werden.
- Verantwortungsbereich und Kompetenzen von Bund und Länder.
Eine hohe Zustimmung findet sich in Bezug auf die Forderung, die unterschiedlichen Ländergesetze zu vereinheitlichen. Es werden aber auch Ängste artikuliert, eine solche Vereinheitlichung könnte zu einer Verschlechterung in Bezug auf Leistungen und Strukturen führen. Hohe Zustimmung findet auch der Vorschlag, die Kompetenzen des Bundes über die Rahmengesetzgebung hinaus zu erweitern. Reiht man die zur Einschätzung vorgeschlagenen Bereiche, so stehen „Forschung“ sowie „Definition von Ausbildungskriterien“ an erster Stelle.
Die Berichte zu den bisherigen Befragungen stehen im Archiv als pdf-Dateien zum download bereit.
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